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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den Zulassungsservice Nordhausen

1.    Geltungsbereich

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Vertragsbeziehung zwischen der Firma Zulassungsservice Nordhausen und ihren Kunden für den angebotenen Zulassungsservice. Mit Inanspruchnahme unserer Dienstleistungen erklären Sie sich mit diesen AGB einverstanden.

2.    Leistungen

Unser Zulassungsservice umfasst die Unterstützung bei der Zulassung von Fahrzeugen sowie die Erledigung von damit verbundenen bürokratischen Vorgängen. Wir bieten keine rechtliche Beratung oder Vertretung in rechtlichen Angelegenheiten an.

3.    Vertragsabschluss

Der Vertrag für den Zulassungsservice kommt durch die schriftliche, elektronische oder mündliche Auftragserteilung seitens des Kunden und unsere schriftliche oder elektronische Bestätigung zustande.

4.    Preise und Zahlungsbedingungen

Die aktuellen Preise für unseren Zulassungsservice finden Sie auf unserer Website oder erhalten Sie auf Anfrage. Die Zahlung erfolgt vor Erbringung der Dienstleistung.

Die Zahlungsmodalitäten werden in der Auftragsbestätigung näher erläutert.

5.    Haftung

Wir haften für Schäden, die durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln unsererseits verursacht wurden. Jegliche Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden wird ausgeschlossen.

6.    Datenschutz

Die im Rahmen der Vertragsabwicklung erhobenen personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt und nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen genutzt. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.

7.    Widerrufsrecht

Für Verbraucher gilt ein Widerrufsrecht gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Nähere Informationen finden Sie in unserer Widerrufsbelehrung.

8.    Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist unser Firmensitz.

9.    Salvatorische Klausel

sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.

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